Für Einkommensteuerpfichtige
Aufteilung der Anschaffungskosten im Fall von Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
Der Erwerber einer deutschen Bundesanleihe erteilte noch am Tag des Kaufs der depotführenden Bank den Auftrag, die Zinsscheinevom Anleihemantel zu trennen (sog. Bondstripping). Einige Tage später verkaufte er die Zinsscheine und erzielte einen Gewinn. Nocheinige Tage später verkaufte er das Stammrecht an die GmbH, deren Anteile er zu 50 % hielt. In der Einkommensteuererklärungerklärte er den Erlös aus dem Verkauf der Zinsscheine als inländischen Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Aus demVerkauf des Anleihemantels erklärte er einen Veräußerungsverlust. Dabei zog er vom Veräußerungspreis die gesamtenAnschaffungskosten der Bundesanleihe ab. Das beklagte Finanzamt teilte die Anschaffungskosten auf den Anleihemantel(Stammrecht) und die Zinsscheine auf.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Finanzamt Recht. Sowohl die isolierte Veräußerung der Zinsscheine als auch dieVeräußerung des Anleihemantels hätten zu Einkünften aus Kapitalvermögen geführt. Da der für Einkünfte aus Kapitalvermögengrundsätzlich geltende Abgeltungssteuersatz von 25 % nicht gilt, wenn Kapitaler- träge von einer Kapitalgesellschaft an einenAnteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, unterliegt nur der Gewinn aus der Veräußerungder Zinsscheine dem Abgeltungssteuersatz, nicht aber der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung des Anleihemantels an die GmbH.Dieser unterliegt dem allgemeinen Steuertarif, da der Kläger im Streitjahr 50 % der Anteile der GmbH gehalten hat.
Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter
Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamtund Finanzgericht lehnten dies ab.
Der Bundesfinanzhof gab hingegen den Steuerpflichtigen Recht. Der Steuerermäßigung steht nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z. B. dem Reinigungsunternehmen und dem Handwerks- betrieb, regelmäßig nicht selbst abschließen. Für die Gewährung der Steuerermäßigung ist ausreichend, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter zugute gekommen sind. Soweit das Gesetz zudem verlangt, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf dasKonto des Erbringers der Leistung erfolgt ist, genügt als Nachweis auch eine Wohnnebenkostenabrechnung der Leistung sowieLeistungserbringer und Leistungsempfänger nebst geschuldetem Entgelt einschließlich des Hinweises der unbaren Zahlung ergeben. Nur bei sich aufdrängenden Zweifeln an der Richtigkeit dieser Unterlagen bleibt es dem Finanzamt oder im Klageverfahren demFinanzgericht unbenommen, die Vorlage der Rechnungen im Original oder in Kopie vom Steuerpflichtigen zu verlangen. In diesem Fallmuss sich der Mieter die Rechnungen vom Vermieter beschaffen.
In Deutschland ansässiger und bei Schweizer Arbeitgeber angestellter Binnenschiffer – Besteuerung des Arbeitslohns
Wenn ein nur in Deutschland ansässiger Binnenschiffer auf dem Rhein bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt ist, steht lautFinanzgericht Baden-Württemberg Deutschland das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn zu, soweit der Binnenschiffer inDeutschland und anderen Drittstaaten außerhalb der Schweiz tätig war. In Deutschland ist der Arbeitslohn nur für die Arbeitstagesteuerfrei zu stellen, an denen der Binnenschiffer seine Tätigkeit tatsächlich in der Schweiz ausgeübt hat. Ein ausschließlichesBesteuerungsrecht der Schweiz als Unternehmensstaat kann aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der nicht abgeleitetwerden.
Der Umstand, dass die Schweizer Steuerverwaltung die Regelung anders auslegt und deshalb den gesamten Arbeitslohn des Klägersin der Schweiz besteuert, ist insoweit unerheblich. Die dadurch ausgelöste Doppelbesteuerung kann nur ggf. im Rahmen einesVerständigungsverfahrens beseitigt werden.
Höhere Rente durch die „Mütterrente“ – Anpassung des steuerfreien Rententeils
Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht. So entschied der Bundesfinanzhof.
Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten – Umzugskosten als Werbungskosten
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt.Eine solche Erleichterung kann (insbesondere während der Corona-Pandemie) auch an- zunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, umfür jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligenTätigkeit nachgehen können. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
Die Kläger hatten eine neue Wohnung mit genau zwei zusätzlichen Arbeitszimmern gesucht und ausgewählt. Die Einrichtung von zweiArbeitszimmern ist angesichts der verschiedenen Arbeitsweisen der Kläger erforderlich für die (ungestörte) Ausübung der jeweiligenTätigkeit. Die Wohnung weicht im übrigen nicht derart von der bisherigen Wohnung ab, dass hier Anlass zur Annahme bestand, eineErhöhung des Wohnkomforts sei Anlass für den Umzug gewesen.
Liegt bei einer Einzelinvestition ein Steuerstundungsmodell vor?
Wenn ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog.Einzelinvestition erzielt, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigtenKonzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiverKapitalanleger verhält.
Ein Steuerstundungsmodell ist anzunehmen, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativerEinkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeitgeboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen. Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die negativen Einkünfte beruhen. So der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.
Online-Pokerspiel: Gewinne können der Einkommensteuer unterliegen
Ein Mathematikstudent hatte im Jahr 2007 mit dem Online-Pokerspiel in der Variante „Texas Hold‘em/Fixed Limit“ begonnen. Ausgehend von zunächst kleinen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Einsätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen mit der Zeit erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er aus dem Online-Pokerspiel bereits einen Gewinn von über 0.000 Euro, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stunden. Das Finanzgericht hat den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von gut 60.000 Euro der Einkommensteuer unterliege.
Der Bundesfinanzhof bestätigte dies und entschied, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetriebder Einkommensteuer unterliegen können. Er knüpfte dabei an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos an. Danach ist Poker in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gilt auch beim Online-Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist. Allerdings unterliegt – unabhängig von der Form des Pokerspiels – nicht jeder Pokerspieler derEinkommensteuer. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich weiterhin um eine private Tätigkeit, bei der Gewinne (und auch Verluste) keine steuerliche Auswirkung haben. Wenn jedoch der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten wird und es demSpieler nicht mehr um die Befriedigung seiner Spielbedürfnisse geht, sondern um die Erzielung von Einkünften, ist sein Handeln alsgewerblich anzusehen. Maßgebend ist die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden bzw. Berufsspieler, z. B. die Planmäßigkeit des Handelns, die Ausnutzung eines Marktes oder der Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets.
Für Erbschaft-/Schenkungssteuerplichtige
Einräumung eines Wohnungsrechts zu Lebzeiten – Schenkung auf den Todesfall
Wenn der Wohnungseigentümer dem Beschenkten unentgeltlich ein Wohnungsrecht (Mitnutzungsrecht) und für die Zeit nach seinemAbleben ein persönliches Wohnungs- recht einräumt und werden beide zu seinen Lebzeiten im Grundbuch eingetragen, so handelt essich hinsichtlich des Wohnungsrechts um eine Schenkung auf den Todesfall. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
Die Besonderheit der Schenkung auf den Todesfall besteht in der vertraglichen Abrede, dass die gewollte Vermögensbewegung(endgültig) erst mit oder nach dem Tod des Zuwendenden eintreten soll. Diese Abrede enthält eine Befristung und zugleich eineBedingung: Die Zuwendung ist bis zum Ableben des Zuwendenden hinausgeschoben, tritt aber auch mit diesem (nur zeitlichungewissen) Ereignis nur ein, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Eine Schenkung unter Überlebensbedingung ist auch dann eineSchenkung, wenn die Rechtsfolgen des Erfüllungsgeschäftes mit dem Tode des Schenkers ohne weitere Rechtshandlungen ein-treten. Dies ist hier der Fall gewesen.
Schenkungsteuer für in Ehevertrag vereinbarte Ausgleichsleistung für Verzicht auf bürgerlich- rechtlicheScheidungsfolgen?
Die Gegenleistung, die ein Ehegatte dafür erhält, dass er im notariellen Ehevertrag auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,nachehelichen Unterhalt und Ansprüche aus Hausratsteilung verzichtet, stellt eine freigebige Zuwendung dar. Der Verzicht ist eineGegenleistung, die nicht in Geld veranschlagt werden kann. Die Besteuerung der Zuwendung greift nicht in den Schutzbereich der Eheein. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
Gegen die Entscheidung wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Körperschaftsteuer
Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung beieiner Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1Satz 1 EStG (Gewinn oder Verlust) auswirkt und nicht auf einem den gesellschafts-rechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Die vGA hat danach ihre Quelle bei einerKapitalgesellschaft, an der der Empfänger der vGA – oder eine ihm nahestehende Person – beteiligt ist. Sehr häufig hat einGesellschafter außer seiner reinen Gesellschafterstellung weitere geschäftliche Beziehungen zu seiner Beteiligungsgesellschaft. Dieskann die Stellung als angestellter Geschäftsführer sein, die Vermietung von Grundstücken an die Gesellschaft, der Verkauf vonProdukten zur Weiterverarbeitung bei der Gesellschaft oder auch die Gewährung von Darlehen.
In allen diesen Fällen ist es zur Vermeidung einer vGA zunächst wesentlich, dass bei diesen Geschäftsbeziehungen Verträge wiezwischen Fremden abgeschlossen werden, dann werden entsprechende Vereinbarungen auch steuerlich anerkannt. Insbesonderewenn der Gesellschafter durch die Höhe seiner Beteiligung eine beherrschende Stellung einnimmt, darf ihm die Gesellschaft keineVorteile einräumen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann einem nicht gesellschaftlich Beteiligten nicht gewährt hätte.
Das Finanzamt prüft danach im
1. Schritt das Bestehen eines entsprechenden zivilrechtlichen Vertrages und im
2. Schritt die Angemessenheit der dafür von der Kapitalgesellschaft geleisteten Vergütung.
Wird gegen eine dieser Voraussetzungen verstoßen, liegt eine vGA vor. Diese liegt z. B. bei einem fehlenden Geschäftsführervertrag in Höhe der gesamten Vergütung vor, bei einer unangemessenen Vergütung in Höhedes unangemessenen Anteils. Handelsrechtlich ist die Vergütung trotzdem in voller vereinbarter Höhe zu verbuchen. Sie wird seitens der Gesellschaft schließlich geschuldet, dann aber außerhalb der Bilanz im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Diese Zurechnung gilt dann auch automatisch für die Gewerbesteuer.
Die Notwendigkeit einer zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung erfordert einen vor der Leistung abgeschlossenen klaren undeindeutigen Vertrag, der dann auch entsprechend durchgeführt werden muss. Es kann z. B. einem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht wirksam eine Tantieme gewährt werden, selbst wenn diese üblich und angemessen wäre. Ohne eine Vereinbarung ist diese auchkeine angemessene Vergütung, sei es z. B. für ein überlassenes Grundstück oder ein gewährtes Darlehen, eine abzugsfähige Betriebsausgabe der Gesellschaft, sondern eine vGA.
Die Hinzurechnung der vGA zum Einkommen der Gesellschaft hat bei dem Gesellschafter zur Folge, dass sie bei der Auszahlung anihn als Einnahme aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern ist. Das bedeutet, dass im Zeitpunkt des Zuflussesvon der Zahlung die Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten und abgeführt werden muss. Mit diesem Abzug ist dieEinkommensteuer des Gesellschafters abgegolten, wenn er keinen Antrag auf „Günstigerprüfung“ stellt. Dieser Antrag ist aber bei einer vGA nicht möglich, wenn der Gesellschafter zu 10 % oder mehr an derGesellschaft beteiligt ist. Bei einer Beteiligung ab 25 % oder 1 % und gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft unterliegt die vGA dem normalen tariflichen Steuersatz ohne Abgeltungswirkung.
Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht einer Ein-Personen-UG
Verpflichtet sich eine Ein-Personen-Unternehmergesellschaft (UG) gegenüber einem anderen Unternehmen vertraglich zur Erbringungvon Tätigkeiten, die ihrer Art nach eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des anderen Unternehmens und eineWeisungsgebundenheit an dortige Weisungsgeber bedingen, sind ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen zwischen dem dieTätigkeit selbst ausführenden Gesellschafter-Geschäftsführer der UG und dem anderen Unternehmen zur Begründung einesabhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich.
Vergleichbar dem Rechtsinstitut des fungieren Arbeitsverhältnisses nach § 1O Absatz 1 Satz 1 AÜG im Fall einer unwirksamenArbeitnehmerüberlassung bestimmt sich die rechtliche Beurteilung als Beschäftigung vielmehr anhand der Vereinbarungen zwischender UG und dem anderen Unternehmen sowie der praktischen Durchführung dieses Vertrags. So das Bundessozialgericht.
Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2023
Steuerart |
Fälligkeit |
|||
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
11.09.20231 |
10.10.20232 |
||
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
11.09.2023 |
entfällt |
||
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
11.09.2023 |
entfällt |
||
Umsatzsteuer |
11.09.20233 |
10.10.20234 |
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Ende der Schonfrist obiger Steuerartenbei Zahlung durch: |
überweisung5 Scheck6 |
14.09.2023 |
13.10.2023 |
|
11.09.2023 |
10.10.2023 |
|||
Sozialversicherung7 |
27.09.2023 |
26.10.8/27.10.2023 |
||
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag |
Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlagsind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigneran das zuständige Finanzamt abzuführen. |
1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufeneKalendervierteljahr.
5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischemWeg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag
der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig
erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eineEinzugsermächtigung erteilt werden.
7 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlt sich dasLastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zweiArbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.09.2023/24.10.8/25.10.2023, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wirddie Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermitteltwerden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
8 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.